Wassergenossenschaft Michaelbeuern


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Schutzzonen

Versorgungsnetz

Die Wasserschutzzonen

Der Bereich rund um die beiden Brunnen, dem Hochbehälter und sämtlicher Quellfassungen ist in 3 Schutzzonen eingeteilt.

Schutzzone 3

  • Verbot von Bodeneingriffen über 3 m Tiefe, ausgenommen für die bestehenden Wasserversorgungsanlagen.
  • Verbot der Ausbringung trinkwassergefährdender bzw. biologisch nicht abbaubarer Spritzmittel.
  • Die Schutzgebietsgrenzen sind in der Natur mittel Markierungssteinen kenntlich zu machen.


Schutzzone 2

  • Verbot der Lagerung, Ausbringung oder Manipulation von wassergefährdenden Stoffen im Sinne §31 a Abs. 1 und 2 WRG
  • Verbot von Grabungen über 2 m Tiefe jeglicher Art, außer solchen, die der Wasserversorgung dienen.
  • Verbot der Ausbringung von Jauche, Gülle oder Festmist sowie von Beweidung.
  • Verbot von Kahlschlägen > 0,1 ha und jede Rodung.
  • Verbot der konzentrierten Versickerung von Oberflächenwasser


Schutzzone 1

  • Es gelten sämtliche Auflagen gemäß Schutzzone 2.
  • Errichtung eines Schutzzaunes
  • Betretungsverbot für Unbefugte
  • Kennzeichnung der Schutzzone 1 mit Hinweistafeln: "Achtung Brunnenschutzgebiet -Unbefugtes Betreten verboten"
  • Verbot von Bedeneingriffen jeder Art, außer der Wasserversorgung dienender.




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